Christian Henseler, Ihr Versicherungsmakler München.

Vergleichs- und Angebotsrechner

Eine Unfallversicherung, private Haftpflicht, eine KFZ Versicherung und viele andere Absicherungen können Sie bei uns online vergleichen und auch online abschließen. Grundsätzlich empfehlen wir jedoch das persönliche Gespräch mit uns. Gerne begrüßen wir Sie dazu in unserem Büro im schönen München (Stadtteil Neuhausen).


Versicherungsmakler München

Christian Henseler
Versicherungskaufmann
Telefon mobil: 0176 - 64 26 74 23
Email: henseler@vsh-info.de

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung München. Ihr Versicherungsmakler München Christian Henseler berät Sie gerne persönlich. www.vsh-info.de

Versicherungsschutz für Vermieter

Wer sein Eigentum vermietet oder verpachtet, benötigt dafür eine separate Haftpflichtversicherung. Denn dieses Risiko ist grundsätzlich nicht von der eigenen privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Das betrifft beispielsweise den Leitungswasser(dritt)schaden im vermieteten Mehrfamilienhaus aufgrund eines Rohrbruchs oder den berühmten Dachziegel, der auf das parkende Auto oder den Fussgänger herunterfällt. 

Genau wie in der privaten Haftpflichtversicherung ist hier sowohl die Befriedigung berechtigter als auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche mitversichert.

Mit unserem Vergleichs- und Angebotsrechner können Sie sich ein erstes Bild zu dieser Versicherung machen. Klicken Sie dazu einfach auf den Button "Online berechnen". Gerne beraten wir Sie persönlich dazu.
Online berechnen Persönlicher Kontakt

Wissenswertes zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Als Besitzer eines Hauses (und auch eines unbebauten Grundstücks!) unterliegen Sie einer sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Gebäudebestandteile wie zum Beispiel das Treppenhaus und der Hauseingang sowie der zum Grundstück gehörende Gehweg müssen für Dritte sicher passierbar sein.

Beispiele für mögliche Schäden sind:
  • Ein Besucher stürzt im Treppenhaus, da dieses aufgrund einer defekten Glühbirne nicht ausreichend beleuchtet ist.
  • Ein Dachziegel hat sich zum Beispiel durch einen Sturm gelöst und fällt auf ein vor dem Haus geparktes Fahrzeug. 
  • Der Postbote rutscht beim Zustellen der Post auf dem nicht ausreichend gestreuten Weg vor dem Haus aus.
Wer sein Einfamilienhaus oder seine Eigentumswohnung selbst bewohnt, hat Versicherungsschutz über seine private Haftpflichtversicherung. 

Vermieter, Eigentümergemeinschaften sowie Besitzer von unbebauten Grundstücken sollten jedoch eine gesonderte Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen.

Als Vermieter haften Sie unter Umständen auch dann, wenn durch ihre Mieter Schäden bei dritten Personen entstehen.

Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die winterliche Räum- und Streupflicht auf den Mieter übertragen wird, der Vermieter jedoch nicht in ausreichendem Maße kontrolliert, ob der Mieter seinen Pflichten nachkommt. Oder wenn die Duschwanne defekt ist und das Wasser allmählich in die fremde Eigentumswohnung darunter eindringt.
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