Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde ist in einigen Bundesländern Pflicht. Aber egal, ob Pflicht oder nicht: Jeder Hundebesitzer muss für Schäden haften, die sein Vierbeiner verursacht hat - auch wenn den Hundeeigentümer gar keine Schuld trifft.
Die Juristen nennen dies Gefährdungshaftung. Der Hundebesitzer haftet demnach aus dem Besitz einer Sache bzw. des Hundes heraus. Richtig teuer und existenzbedrohend ist es, wenn Ihr Hund einen schweren Sach- oder Personenschaden verursacht.
Zum Beispiel, wenn der Hund sich losreißt und einen schweren Autounfall verursacht. Auch Biss-Schäden gehören zu den Klassikern in diesem Bereich. Bei Personenschäden können die Schadensersatzforderungen schnell sechsstellige oder höhere Summen erreichen.
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