Eine private Unfallversicherung sichert Sie gegen die finanziellen Folgen eines schweren Unfalls ab. Es wird eine Invaliditätsleistung in Form einer Versicherungssumme vereinbart, die Ihnen abhängig von der Schwere des Unfalls ausbezahlt wird. Maßgeblich ist die sogenannte Gliedertaxe, die bei jedem Versicherer unterschiedlich gestaltet ist.
Auf Wunsch können weitere Leistungen vereinbart werden wie zum Beispiel
- ein Krankenhaustagegeld,
- eine Todesfallsumme oder
- eine monatliche Unfallrente.
Je nach Tarif werden auch Bergungskosten übernommen sowie die Kosten für kosmetische Operationen infolge des Unfalls.
Eine private Unfallversicherung ist grundsätzlich für jeden sinnvoll, zumal sie auch nicht allzu teuer ist. Sie ist jedoch kein Ersatz oder eine Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung! Die Unfallversicherung schließt die Lücke zum gesetzlichen Unfallschutz und schützt vor hohen finanziellen Belastungen. Da sich über 70 Prozent der Unfälle in der Freizeit ereignen, besteht in diesen Fällen über die gesetzliche Unfallversicherung kein Versicherungsschutz.
Neben der Gliedertaxe ist die Progression ausschlaggebend für die Höhe der Auszahlung bei Invalidität. Progression bedeutet, dass die Leistung überproportional steigt, je höher der Invaliditätsgrad ist. Beträgt die Versicherungssumme (Grundsumme) beispielsweise 100.000 EUR und ist eine Progression von 500% vereinbart, erhält der Versicherungsnehmer bei Vollinvalidität 500.000 EUR.