Auf jeden Fall kein Interessensvertreter einer Versicherungsgesellschaft!
Versicherungsmakler München
Christian Henseler
Versicherungskaufmann
Telefon mobil: 0176 - 64 26 74 23
Email: henseler@vsh-info.de
Wenn ich nach meinem Beruf gefragt werde und mit dem Satz "Ich bin Versicherungsmakler" antworte, kommt oftmals die Frage: "Für welchen Versicherer?"
Dann wäre ich jedoch ein Versicherungsvertreter, und kein Versicherungsmakler. Der wesentliche Unterschied für Sie als Kunde ist die Frage, wer eigentlich für wen tätig ist und wer wessen Interessen vertritt.
Der Gesetzgeber hat dies sehr deutlich beantwortet in § 59 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Während der Verteter ausschließlich die Interessen eines Versicherungsunternehmens vertritt (daher auch das Wort Vertreter), betreut ein Versicherungsmakler
Versicherungsverträge, ohnevon einer oder mehreren Versicherungsgesellschaften damit beauftragt zu sein. Er arbeitet also nur im Auftrag seiner Mandanten!
Bereits 1985 wurde dies höchst richterlich ausgeurteilt. Das in der Versicherungsbranche bekannte Sachwalterurteil hat die Rolle und die Pflichten des Versicherungsmakler sehr deutlich dargelegt und ihn als Interessenvertreter des Kunden definiert. Dieses Urteil war und ist richtungsweisend und ist noch heute Grundlage aktueller Gerichtsurteile, wenn es um die Haftung eines Versicherungsmaklers geht.
Und was bedeutet das jetzt für Sie?
Um es einmal ganz plastisch auf den Punkt zu bringen: Der Vertreter verkauft das, was er hat. Der Makler kauft ein, was Du brauchst!
Denn kein Versicherer kann einem Versicherungsmakler Vorgaben dahingehend machen, welchen Tarif er zu vermitteln hat.
Der Versicherungsmakler muss seinem Kunden das passende Produkt auf dem Versicherungsmarkt heraussuchen und anbieten. Vertraglich untermauert wird dies durch einen Maklervertrag, den wir mit all unseren Kunden eingehen. Darin wird der Umfang der Leistungen des Maklers genau definiert.
Die damit für den Kunden verbundenen Vorteile sind vielfältig, so bieten wir alleine in der KfZ-Versicherung über 80 verschiedene Tarife
an und helfen Ihnen somit, einen leistungsstarken und zugleich günstigen Tarif zu finden.
Berufliche Voraussetzungen für die Tätigkeit als Versicherungsmakler
Wer als Versicherungsmakler tätig sein will, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Voraussetzung dafür ist
eine entsprechende Ausbildung zum Nachweis der notwendigen Sachkunde
ein guter Leumund (keine Schulden bei der Stadtkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, kein Eintrag im Schuldnerregister, kein Insolvenzverfahren)
eine zu überprüfende Zuverlässigkeit (keine Vorstrafen wegen Betruges o.ä.)
das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
eine jährliche, regelmäßige Weiterbildungspflicht gemäß den Anforderungen der Aufsichtsbehörde
Ob jemand eine Erlaubnis hat und überhaupt als Versicherungsmakler oder als Vertreter tätig ist, können Sie übrigens ganz einfach unterhttps://www.vermittlerregister.info/rechercheselbst überprüfen.
Hier finden Sie Ihren Versicherungsmakler für München und Umgebung:
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