Eine private Zahnzusatzversicherung erstattet die Kosten für zahnärztliche Behandlungen, die nicht oder nur teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Vor allem bei Zahnersatz wird es oft richtig teuer.
Da die gesetzlichen Krankenkassen ihre Leistungen regelmäßig reduzieren, erfreuen sich die privaten Zusatzversicherungen großer Beliebtheit: Bei Zahnersatz zahlt die Krankenkasse grundsätzlich nur 50 Prozent der Kosten für eine Regelversorgung. Bei regelmäßiger Zahnvorsorge und Pflege des Bonushefts gibt einen etwas höheren Zuschuss.
Den Rest muss der Kassenpatient als Eigenanteil selbst zahlen. Das gilt auch für zusätzliche Kosten, die entstehen, wenn Patienten eine Versorgung wünschen, die über dem gesetzlichen Standard liegt – etwa ein Implantat statt einer Zahnbrücke oder eine Krone aus Vollkeramik. Für bestimmte Zahnbehandlungen, Prophylaxe oder Kieferorthopädie sind die gesetzlichen Leistungen ebenfalls eingeschränkt.
Grundsätzlich können private Zahnzusatzversicherungen die Kosten für folgende Leistungsbereiche erstatten: Zahnersatz, Zahnbehandlungen, Prophylaxe (professionelle Zahnreinigung) und Kieferorthopädie. Die Tarife unterscheiden sich darin, welche Leistungsbereiche versichert sind und in welchem Umfang die Leistungen erstattet werden. Deshalb ist bei der Wahl des richtigen Tarifs zu beachten, welche Leistungen für den Versicherten am wichtigsten sind.